Bei Ihrer Firma das kaiserliche Wappen zu führen – Die k. k. Hoflieferanten

Doppeladler auf Menagegeschirr aus ehemaligem Hofbesitz

Weil sie zur Crème-de-la-Crème der Monarchie gehörten, hatten sie sogar Zugang zu den privaten Gemächern der Habsburger – darauf sind sie noch heute stolz.

Mit dem anliegenden Gesuche ist (...) um Verleihung des k.u.k. Hoftitels bittlich geworden. Das Obersthofmeisteramt beehrt sich das löbliche (…) zu ersuchen, über die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse des Bittstellers Erhebungen zu pflegen und das Ergebnis gefälligst anher mittheilen zu wollen.

Ansuchen um Auskunft an die Polizeidirektion

Das Obersthofmeisteramt beehrt sich den geehrten (…) in der Anlage das Gesuch (...) um Verleih des k.u.k. Hoftitels mit dem Ersuchen zu übermitteln, die geschätzte Wohlmeinung insbesondere darüber gefälligst anher bekannt geben zu wollen, ob der Umfang und die Bedeutung des fraglichen Geschäftes die Verleihung desselben rechtfertigen würde.

Amtsnote an die Handels- und Gewerbekammer

In Gewährung Ihres Ansuchens vom (…) wird die Ausfertigung des Dekretes, womit Ihnen der Titel eines k.u.k. Hof-Lieferanten verliehen wird, erfolgen, sobald Sie die Quittung über den Erlag der vorgeschriebenen Taxe von zweihundertfünfzig Gulden hieramts vorgelegt haben werden. Die Taxe ist innerhalb der Präklusivfrist von drei Monaten bei der k.k. Direktion des österreichischen Museums für Kunst und Industrie in Wien einzubezahlen. Die Beilagen Ihres Gesuches folgen im Anschluße zurück.

Kanzleidekret an den/die HoftitelwerberIn

Der Erste Obersthofmeister verleiht Ihnen den Titel eines k.u.k. Hoflieferanten. Kraft desselben steht Ihnen das Recht zu, bei Ihrer Firma das Ah. [Allerhöchste] Wappen zu führen, jedoch dürfen Sie sich des Letzteren im Siegel nicht bedienen. Diesen Hoftitel behalten Sie solange als Sie Ihr Geschäft aufrecht und persönlich betreiben.

Dekret zur Verleihung des Hoftitels

Doppeladler auf Menagegeschirr aus ehemaligem Hofbesitz

Der Titel des Hoflieferanten tauchte erstmals 1782 auf. Die Verleihung des Titels war als eine Auszeichnung des Hofes gedacht, denn ein Hoflieferant – das waren zumeist bürgerliche Gewerbetreibende – musste den hohen Ansprüchen des Hofes gerecht werden. Da es nicht erforderlich war, dass der Hof tatsächlich bei ihnen bestellte, hatten die HoflieferantInnen keine besonderen Rechte.

Diejenigen, die den Titel des k. k. Hoflieferanten führen wollten, mussten beim Obersthofmeister ein Ansuchen stellen. Von Vorteil waren dabei ausländische Handelsbeziehungen und das Engagement bei Gewerbeausstellungen.

Der Obersthofmeister erkundigte sich bei der Polizei und der Handels- und Gewerbekammer, ob die Ansuchenden auch wirklich würdig waren, den Titel zu tragen. Wenn dies schließlich bezeugt war, wurden die Antragstellenden aufgefordert, eine Gebühr entrichten. War die Gebühr bezahlt, durften sie sich k. k. Hoflieferant nennen.

Es war noch eine Steigerung möglich: Eine höhere Auszeichnung war nämlich der Titel des k. k. Kammerlieferanten. Diese waren für den persönlichen Bedarf der Familienmitglieder zuständig.

Die Auszeichnung zum k. k. Hoflieferanten war für beide Seiten von Nutzen: Der Hof konnte mit der Verleihung die Betriebe an den Hof binden und für die Ausgezeichneten war sie vor allem Werbung für die Qualität des Geschäftes. Dieser Werbeeffekt sollte nicht unterschätzt werden, die Ansuchen stiegen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stark an.

Der Titel war nicht erblich und musste immer wieder neu beantragt werden. Trotz aller Beschränkungen stieg die Zahl derart an, dass am Ende der Monarchie allein in Wien über 500 und weltweit über 1.000 Betriebe diesen Titel führten. Sogar in den USA und Japan gab es HoflieferantInnen. Die Bandbreite ihrer Gewerbe reichte vom Zuckerbäcker, Klavierfabrikanten, Buchhändler und Elektriker über den Juwelier, Optiker, Herrenausstatter bis zum Inhaber einer Aktiengesellschaft.

Christina Linsboth