Prostitution. Ein Fall für die Sittenpolizei
Geschlechtskrankheiten und sexueller Umtriebigkeit – einem "Nährboden der Lustseuche" – musste im 19. Jahrhundert die Sittenpolizei nachgehen.
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts war nicht mehr das Strafgesetz, sondern die Sittenpolizei für die Prostitution verantwortlich. Die scheinbar starke Zunahme der käuflichen Liebe, die eine Gefahr für Ehen und Familien darstellte, sollte aber nicht nur aus moralischen Gründen überwacht werden. Zudem galt es, Geschlechtskrankheiten wie die Syphilis in den Griff zu bekommen. Schon die Erfassung der Anzahl von Prostituierten in Wien war ein schwieriges Unterfangen. Zwar mussten sich diese Frauen offiziell registrieren lassen und damit regelmäßigen Gesundheitskontrollen unterziehen, doch es florierte gleichermaßen die informelle oder mitunter 'tolerierte' Prostitution. Das Feld der Prostituierten umfasste daher "Lohnhuren" und "Gelegenheitsbuhlerinnen", "Konkubinen" und "Mätressen". Die meisten Prostituierten stammten aus der unteren Mittelschicht und der Unterschicht. Vielfach waren es berufstätige Frauen, die sich für einen Zuverdienst zum geringen Unterhalt prostituierten oder auch Phasen der Arbeitslosigkeit damit überbrückten. Ihre soziale Notlage begünstigte den individuellen und informellen Straßenstrich. Die Sittenpolizei versuchte mit der Einrichtung von "Sperrbezirken" etwa in der Nähe von Schulen und Kirchen gegenzusteuern, welche von den Prostituierten nicht betreten werden durften. Ausgenommen aus der sittenpolizeilichen Überwachung der Prostitution waren ihre Kunden. Die sexuelle Begierde der Männer wurde in diesem Zusammenhang lediglich insofern in der Öffentlichkeit diskutiert, als sie ihren stärkeren Sexualtrieb auf den ehelichen Geschlechtsverkehr beschränken sollten, um sich nicht den Gefahren der Syphilis auszusetzen. Rechtliche Konsequenzen hatten sie allerdings nicht zu befürchten. Etwas entspannter wurde auch die Lage der 'Edelprostituierten' gesehen, die angesichts ihrer hochrangigen Kunden keine sittenpolizeiliche Zurechtweisung zu befürchten hatten.