Auf der Kaiserin Seite – der 'weibliche' Hof
In der Barockzeit war der Hof der Kaiserin, obwohl nominell der Gewalt des Kaisers unterstehend, ein System für sich. Den weiblichen Bereich bezeichnete man als Frauenzimmer, sowohl räumlich wie personell. Der weibliche Hof hatte zwar zahlenmäßig einen kleineren Umfang, war aber ähnlich aufgebaut wie der des Kaisers und ebenfalls von strengen Hierarchien geprägt.
Aus: Johann Christian Lünig, Theatrum Ceremoniale Historico-Politicum, Leipzig 1719/20 (Teil I, S. 301); zitiert nach Keller, Hofdamen, S. 126Über den Dienst der Hoffräulein: Ihr Dienst ist fatigant (=ermüdend), denn sie leben unordentlich, müssen lange stehen, und zwar den gantzen Tag in geschnürten und gesteifften Kleidern, bekommen kalte Speisen, und gehen spät zu Bette. Kurtz, wenn sie gleich schön, und eine Zeitlang dabey sind, werden sie doch unscheinbahr vor dem unordentlichen Leben.
Das Appartement der Kaiserin im Leopoldinischen Trakt der Hofburg war eine fast spiegelbildliche Wiederholung der Raumfolge des Kaisers, bestehend aus zwei Vorzimmern, einem Audienzzimmer und dem prächtigen Spiegelzimmer als Empfangsraum für hochrangige Gäste. Die innersten Gemächer mit dem Schlafzimmer wurden als sogenannte Retirade vom Kaiserpaar gemeinsam genutzt.
An der Spitze des weiblichen Hofes stand die Obersthofmeisterin, eine adelige Witwe, zumeist in älteren Jahren, die über Erfahrung in der Führung eines großen Haushaltes verfügen musste. Als Vertraute der Kaiserin hatte sie unbeschränkten Zutritt in die innersten Gemächer.
Ihr zur Seite stand der Obersthofmeister der Kaiserin, der den Haushalt nach Außen vertrat. Dies entsprach der Aufteilung der Geschlechterrollen in der Frühneuzeit, als der Frau als "Hausmutter" die Herrschaft im Haus zufiel, während das Ansehen des Hauses nach Außen zu schützen als männliche Aufgabe galt.
In das Umfeld der Kaiserin gehörten auch die Gattinnen hoher Würdenträger des Hofes, die als Ehrendamen das Gefolge der Kaiserin bildeten, aber keinen Dienst versahen.
Das weibliche Pendant zu den Kämmerern des Kaisers waren die Hofdamen und Kammerfrauen. Wenn der Kaiser abends zur Tafel auf der Kaiserin Seite erschien – in diesem Fall war die Atmosphäre weniger förmlich, so konnten hier Gäste mit dem Kaiser an demselben Tisch speisen –, erfolgte die Bedienung durch die Hofdamen. Diese zwischen 15 und 25 Jahre alten Frauen aus adeligem Haus mussten ledig sein und verblieben bis zu ihrer Verheiratung im Hofdienst. Der von Adeligen aus dem ganzen Reich frequentierte Hof fungierte hier durchaus als Heiratsmarkt.
Die Hoffräulein wiederum wurden bereits im Kindesalter an den Hof geschickt, um sich durch Teilnahme am Hofleben in weltläufigem Auftreten und höfischer Konversation zu üben. Der Hofdienst galt neben dem Kloster als eine der wenigen Ausbildungsstätten für adelige Mädchen außerhalb des Elternhauses. Eine eigene Frauenzimmerhofmeisterin übernahm als Gouvernante die Erziehung, das Kaiserpaar fungierte als Vormund und Vertreter der Eltern.
Der Alltag des weiblichen Hofes war weit weniger glanzvoll als man denken möchte: Die Frauen und Mädchen lebten zur Wahrung der moralischen Integrität in einer Art Klausur unter ständiger Überwachung und durften das Frauenzimmer allein nicht verlassen. Sobald die Kaiserin ihre innersten Gemächer verließ, bildeten sie die Begleitung, was viel Warten und Stehen bedeutete. Generell hatten sie wenig Zeit für sich und mussten wohl oder übel die Interessen und Neigungen ihrer Herrin teilen.