Die Maut ist nicht zum Vergnügen da – Wer eine Reise tat, musste Maut zahlen

Separatwagen einer Postkutsche, 19. Jahrhundert

Was den Geldbeutel der Reisenden belastete, besserte die Kassen der Herrschaften auf. Es kostete Geld, eine Mautstation zu überwinden.

Separatwagen einer Postkutsche, 19. Jahrhundert

Ob zu Fuß oder im Postwagen, bezahlen mussten fast alle; ausgenommen davon waren nur Handwerker, Professionisten und Händler.

Die Bewegungsfreiheit der Menschen war insgesamt eingeschränkt: Wer sein Herrschaftsgebiet oder seine Heimatgemeinde verlassen wollte, brauchte sowohl einen Pass als auch eine Genehmigung. Diese Regelung galt nicht für Adelige, Geistliche und Staatsbeamte. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Menschen der Frühen Neuzeit nicht mobil waren! Einerseits gab es die Arbeitsmigration – etwa die sogenannte Gesellenwanderung. Andererseits hatten die Obrigkeiten meist nicht ausreichende Mittel, um die Bewegungen der Menschen auch zu kontrollieren.

Bis ins 18. Jahrhundert war das Einheben von Zöllen und Mauten ein Recht, das der Landesfürst oder die Landesfürstin verlieh. Maria Theresia ließ in den 1760er Jahren zahlreiche dieser Binnenzölle abschaffen und veranlasste, dass 1775 erstmals rechtlich zwischen Maut und Zoll unterschieden wurde. Im Gegensatz zum Zoll mussten die Mauteinkünfte ab nun zweckgebunden für die Erhaltung von Straßen und Brücken verwendet werden. Eingehoben wurde die Maut, wenn Menschen, Tiere oder Verkehrsmittel in ein 'fremdes' Gebiet (außerhalb ihrer Herrschaft) einreisten oder bestimmte Brücken, Kanäle oder Straßen benützten. Dabei mussten die verschiedenen Mautstellen mindestens vier Meilen (30 km) voneinander entfernt sein. Sogenannte Wehrmauten sollten verhindern, dass die Menschen diese Mautstellen einfach umgingen.

Trotz der Aufhebung vieler Zölle und Mauten existieren allein auf der Donau noch bis ins 19. Jahrhundert zwischen Ulm und Wien rund 60 Mauten. Zu den Brücken-, Straßen- und Wassermauten kamen die sogenannten Linienzölle hinzu, die an den Stadtgrenzen eingehoben wurden.

Demgegenüber betraf der Zoll die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren an einer Zolllinie.

Christina Linsboth