Der Bauer als 'Volksernährer'
Der Bauernstand wurde aufgewertet. Als 'Volksernährer' der Monarchie räumte ihm Joseph II. eine zentrale Position in der Nahrungsmittelproduktion ein. Schlechte Existenzbedingungen sollten hierfür verbessert werden.
Unter Joseph II. wurde der Bauernschaft eine zentrale Position eingeräumt. Die physiokratischen Nationalökonomen waren davon überzeugt, dass mit einer verbesserten Landwirtschaft eine solide Ernährungsgrundlage für die gesamte Bevölkerung gesichert werden konnte. Joseph II. scheute sich nicht, publikumswirksam selbst Hand an einen Pflug zu legen, um seine Wertschätzung des Bauernstandes zum Ausdruck zu bringen – was ihm nebenbei Verehrung vonseiten der Bauernschaft einbrachte.
Joseph II. ließ viele Missstände beseitigen. Dazu zählte vor allem die Leibeigenschaft, welche die rechtlich-soziale Stellung der Untertanen stark beeinträchtigte. Die Leibeigenschaft war eine verschärfte Form der der bäuerlichen Abhängigkeit (nicht zu verwechseln mit Sklaverei!). Sie ermöglichte es dem Grundherrn – in der Regel ein Mitglied der oberen Stände wie Adel oder Geistlichkeit – aufgrund des Obereigentums über Grund und Boden von seinen Untertanen Abgaben und Leistungen einzufordern: Ein bestimmter Anteil an Ernteerträgen der Bauern, der regional variieren konnte, musste abgegeben sowie eine bestimmte Anzahl von Tagen unentgeltlich für den Grundherrn gearbeitet werden. Darüber hinaus stand die ländliche Bevölkerung in persönlicher Abhängigkeit zum Grundherrn. Leibeigene waren unfrei und durften ohne Erlaubnis des Grundherrn weder heiraten noch ihre Güter verlassen oder Höfe veräußern bzw. vererben.
Die Vorstellung der persönlichen Unfreiheit widersprach allerdings dem Menschenbild der Aufklärung und beeinträchtigte außerdem die Mobilität der Menschen, was wiederum die Nachfrage der beginnenden Industrialisierung nach Arbeitskräften behinderte. Mit dem Patent zu Aufhebung der Leibeigenschaft 1781 durfte nun der Gutsherr nicht mehr willkürlich über die Bauern verfügen. Bauern waren berechtigt, die Grundherrschaft zu verlassen, Familien zu gründen und sich weitere Verdienstmöglichkeiten zu suchen.
Joseph II. beabsichtigte mit einem neuen Besteuerungssystem, die finanzielle Belastung der Bauern zu reduzieren. Erstmals sollte eine festgesetzte, einheitliche Abgabenquote gelten, wobei den Grundherren nur mehr etwa 17 Prozent des Ernteertrages zugesprochen worden wäre, ohne die Möglichkeit einer zusätzlichen Rendite zu erhalten. Doch innerhalb kürzester Zeit musste er diese Reform angesichts des heftigen Widerstandes der Gutsherren zurücknehmen.
Allein die Bestimmung über die Aufhebung der Leibeigenschaft blieb. Erst in der Revolution 1848 gelang es, die Reste der feudalen Herrschaft (Abgaben und Leistungen) endgültig abzuschaffen.