Arbeiten am Hof I: Für und Wider
Freiheit versus Abhängigkeit, kreatives Umfeld versus gleichförmige Aufträge – die Vor- und Nachteile einer Anstellung bei Hof.
Eine Stellung bei Hof war in Künstlerkreisen umstritten: Einerseits bot sie Sicherheit und Freiheit zu arbeiten, andererseits brachte sie Abhängigkeit von einem Dienstherrn, manche Fürsten blieben sogar den Lohn schuldig. Auch die künstlerische Herausforderung war sehr unterschiedlich: Das städtische Publikum verlangte Kunst nach vorgegebenen Traditionen, während die Höfe an Neuem und Innovativem interessiert waren, um sich damit hervorzutun.
Die neuzeitlichen Höfe boten ein internationales Umfeld und einen Austausch zwischen Künstlern aus ganz Europa. Rudolf II. etwa beschäftigte an seinem Hof Steinschneider und Juweliere aus Italien, niederländische Goldschmiede, flämische und deutsche Maler. Ein besonders attraktives Privileg brachte das „Hofrecht“, denn es befreite die Künstler von der Zunftordnung.
Die Aufgaben der Hofkünstler beschränkten sich nicht auf das Verfertigen von Kunstgegenständen. Sie waren auch für die Gestaltung von Festen, Hochzeiten und Umzügen verantwortlich und wurden mit der Ausstattung von Kirchen, etwa Altargemälden, betraut. Kirchen stellten eine der wenigen Möglichkeiten für das Volk dar, die Werke der Hofkünstler zu Gesicht zu bekommen. Der Großteil der Aufträge diente der Repräsentation des Hofes – Porträts, Stiche und Plastiken des Herrschers, die dessen Tugend und Größe herausstrichen.
Eine Anstellung bei Hof steigerte aber auch das Prestige der Künstler – herrschaftliches Interesse steigerte den Wert ihrer Arbeit. Teilweise wurden Künstler sogar geadelt, was einen enormen sozialen Statusgewinn bedeutete. Rudolf II. erhob Arcimboldo, Spranger und von Aachen in den Adelsstand. Die Nobilitierung konnte die Herkunft aus dem Handwerk zwar nicht neutralisieren, adelte aber Tätigkeit und Leistung. Auf diese Weise wurde insbesondere jenen Künstlern, die in diplomatischen Missionen unterwegs waren, der Zugang zu den Fürsten erleichtert.