Ist der Kaiser reich? Geldquellen der Habsburger
Prächtige Gebäude, glanzvolle Auftritte, aufwändige Roben, kostbarer Schmuck, feine Speisen – wie konnte sich die kaiserliche Familie das alles leisten?
Der vielleicht erste Gedanke: Die Bevölkerung in den habsburgischen Ländern und in weiterer Folge der Staat bezahlten Pomp und Prunk der Habsburgerfamilie. Tatsächlich hatte der Staat die Aufgabe, für einen "standesgemäßen Unterhalt" der Herrscherfamilie zu sorgen. Deren Mitglieder erhielten einen fixen Bestandteil an Staatsleistungen, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts jährlich rund ein halbes bis ein Prozent der Staatsausgaben ausmachte. Das entsprach zu dieser Zeit ungefähr den prozentuellen Ausgaben für Straßenbau – heute sind das in etwa die Ausgaben des Bundes für Umweltschutz.
Darüber hinaus war die kaiserliche Familie im Besitz des sogenannten Familienversorgungsfonds, den Franz I. Stephan gegründet hatte. Formal war also das Familien- und Staatsvermögen getrennt, praktisch erwies sich eine derartige Trennung aber als schwierig.
Der jeweils regierende Monarch konnte nämlich mit den Fondsgeldern zum Beispiel Ländereien kaufen, die dem Staat gehörten. Da der Monarch gleichzeitig Staatsoberhaupt war, konnte er quasi Geschäfte mit sich selbst abschließen und solcherart das "private" Vermögen vermehren. Im Familienversorgungsfonds lag jedenfalls ein enormes Vermögen. Außerdem verfügten die Habsburger als herrschende Dynastie über Besitztümer, die man zum "Hofärar" zählte: Zu diesen Hofstaats- und Krongütern gehörten etwa die Hofburg und Schloss Schönbrunn in Wien, die Residenz in Budapest, verschiedene andere Schlösser wie das Belvedere, das Augartenpalais und einige landwirtschaftliche Besitzungen sowie das Hofmobiliendepot, in dem sowohl das Prunk- als auch das Nutzmobiliar aufbewahrt wurde.
Dass der Kaiser und seine Familie im Vergleich zum Großteil der Bevölkerung reich waren, scheint klar zu sein – wie reich der Kaiser tatsächlich war, lässt sich aber kaum feststellen. Diese unklaren Verhältnisse und die Frage, wie mit dem Vermögen zu verfahren sei, beschäftigten die Republik Österreich dann auch seit 1918.