Ambrosius Gemlich: Seitenwehr mit Kalenderklinge, 1533

David Teniers d. Ä.: Überfall auf ein Dorf, 1648

David III. Ryckaert: Leiden der Bauern (Plünderung), 1649

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 1)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seiten 2 und 3)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 4)

Grenzposten Wehrbauer

Ambrosius Gemlich: Seitenwehr mit Kalenderklinge, 1533

David Teniers d. Ä.: Überfall auf ein Dorf, 1648

David III. Ryckaert: Leiden der Bauern (Plünderung), 1649

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 1)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seiten 2 und 3)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 4)

Nicht nur Gerätschaften zur Bestellung der Felder gehörten zum Inventar der Wehrbauern, sondern auch Waffen zur Verteidigung des Landes.

Ambrosius Gemlich: Seitenwehr mit Kalenderklinge, 1533

David Teniers d. Ä.: Überfall auf ein Dorf, 1648

David III. Ryckaert: Leiden der Bauern (Plünderung), 1649

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 1)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seiten 2 und 3)

Privileg König Ferdinands I. für die Uskoken in Sichelberg (Seite 4)

 

Während des Türkenkrieges wurden viele Landstriche im Osten der Monarchie verwüstet. Im südöstlichen Teil Slawoniens brachen das wirtschaftliche Netz und die Infrastruktur völlig zusammen. Als die Kroaten nicht mehr in der Lage waren, Verteidigungsmaßnahmen zu finanzieren, baten sie König Ferdinand I. um Unterstützung. Damit wurde die soziale Sonderstellung der künftigen GrenzbewohnerInnen eingeleitet.

Ferdinand I. überließ den innerösterreichischen Ständen die Verteidigung und Verwaltung des Grenzgebietes, während die kroatischen und ungarischen Stände ihren Einfluss darauf verloren. Die verwüsteten Gebiete sollten nun wieder bzw. neu besiedelt werden, um einen wirksamen Grenzschutz zu gewährleisten. Zwar wurden auch Söldnerheere in die Krisengebiete geschickt, doch waren in Kriegszeiten der Bedarf groß und die Finanzen knapp. Privilegien und Sonderrechte sollten neue SiedlerInnen in das krisengefährdete Gebiet locken. Grundstücke wurden zur Verfügung gestellt und grundherrschaftliche Abgaben auf eine bestimmte Zeit aufgehoben. Im Gegenzug mussten sich die neuen Siedler und Kolonisten zum unbesoldeten Militärdienst verpflichten. Die Habsburger sicherten sich damit eine permanente militärische Bereitschaft, die bei Bedarf zum Einsatz kommen konnte. Eine erste Siedlungsgemeinschaft von sogenannten Wehrbauern entstand 1535 im kroatischen Gebiet um Sichelberg (kroat. Žumberak), deren Siedler, die Sichelberger Uskoken − aus dem Osmanischen Reich emigrierte Walachen − eine Vorreiterrolle unter den Wehrbauern einnahmen. Anstelle der zeitlich begrenzten Abgabenbefreiung verlangten sie eine permanente und erhielten diese. Das Eigentumsrecht der Wehrbauern auf Grund und Boden, sowie das Fehlen jeglicher Untertänigkeit bildete die wirtschaftliche und soziale Basis der Militärgrenze. Das Sonderrecht des freien Bauern und die Militärverpflichtung, die mehr als Privileg denn Belastung empfunden wurde, führten in diesen Gebieten zur überdurchschnittlichen Bevölkerungsdichte.

Die Kombination von freiem Bauerntum und Soldatenstand brachte für die Wehrbauern einen besonderen sozialen Status, den der Großteil der 'gewöhnlichen' Bauern erst mit der Bauernbefreiung 1848 erreichen sollte.

Anita Winkler