König Rudolf I. belehnt seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf II. mit den Herzogtümern Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, historisierende Darstellung des 19. Jahrhunderts

Albrecht, der erste Habsburger als Herrscher in Österreich und Steiermark

König Rudolf I. belehnt seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf II. mit den Herzogtümern Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, historisierende Darstellung des 19. Jahrhunderts

1282 belehnte Rudolf seine beiden Söhne Albrecht (I.) und Rudolf (II.) gemeinsam („zu gesamter Hand“) mit den beiden Ländern. Dies ist der offizielle Beginn der habsburgischen Herrschaft in Österreich, obwohl das Territorium schon seit dem Sieg in der Schacht auf dem Marchfeld 1278 unter habsburgischer Kontrolle stand.

König Rudolf I. belehnt seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf II. mit den Herzogtümern Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, historisierende Darstellung des 19. Jahrhunderts

Albrecht war der älteste Sohn von Rudolf I. und Gertrud von Hohenberg. Er war zunächst in den habsburgischen Stammbesitzungen im Elsass engagiert und ist 1279 erstmals in Österreich nachweisbar. 1281 wurde er vom Vater als Landesverweser über die von Ottokar Přemysl in Besitz genommenen ehemaligen babenbergischen Länder eingesetzt. 1282 wurde Albrecht gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Rudolf (II.) in gemeinsamer, ungeteilter Herrschaft mit Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark belehnt. Kärnten wurde sofort an den wichtigsten Verbündeten Rudolfs in der Region, Meinhard II. von Görz-Tirol, verpfändet, der auch seit 1274 Albrechts Schwiegervater war. 1286 verzichteten die habsburgischen Brüder endgültig auf diese Territorien, die bis 1335 unter der Herrschaft der Meinhardiner blieben, um erst nach deren Aussterben an die Habsburger zu fallen.

Die Durchsetzung der Herrschaft in Österreich und der Steiermark ging nicht ohne Komplikationen ab. Der selbstbewusste Adel dieser Länder akzeptierte eine gemeinschaftliche Regierung der Brüder Albrecht und Rudolf nicht, da dies nicht den hiesigen Rechtstraditionen entsprach. Am 1. Juni 1283 bestimmte daher Rudolf I. in der Rheinfelder Hausordnung (Vertrag von Rheinfelden) seinen älteren Sohn Albrecht zum alleinigen Regenten. Der Jüngere, Rudolf II., sollte mit Territorien oder Geld entschädigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung sollte sich später rächen.

Als neuer Landesherr besetzte Herzog Albrecht wichtige Schlüsselpositionen im Land mit Vertrauten aus seiner schwäbischen Heimat. So stiegen z. B. die Herren von Wallsee, die zu rasch zu einer der einflussreichsten und vermögendsten Adelsfamilien des Landes aufstiegen. Dies löste bald großen Unwillen bei den einheimischen Eliten aus. Albrecht griff hart durch und zog in der Zeit des Interregnums widerrechtlich angeeignetes Gut zu seinen Gunsten ein. Revolten in Wien und in der Steiermark wurden niedergeschlagen. Der neue Herrscher zeigte sich aber konziliant gegenüber seinen besiegten Gegnern.

Martin Mutschlechner