Adel

Die Adelsgesellschaften der einzelnen Länder unter habsburgischer Herrschaft waren in ihren Traditionen ursprünglich sehr verschiedenartig. In der Regel unterschied man im landständischen Adel der einzelnen habsburgischen Kronländer zwischen dem politisch und ökonomisch einflussreicheren Herrenstand und dem als Ritterstand bezeichneten Kleinadel, der nur lokale Bedeutung besaß.

Eine übergeordnete Stellung hatten die reichsständischen Familien, die über Sitz und Stimme im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches verfügten und direkt dem Kaiser unterstanden.

Innerhalb des Hochadels hatten Familien, die über einen Herzogs- oder Fürstentitel verfügten, die höchste Stellung inne. Danach folgten die gräflichen Familien und schließlich die Freiherren oder Barone.

Der habsburgische Kaiserhof entwickelte im Laufe der Zeit eine eigene höfische Hierarchie, die für den Adel der einzelnen Territorien verbindlich wurde.