Mehr Staat, weniger privat oder: Heiraten kann reich machen!

Ducreux: Witwenporträt der Kaiserin Maria Theresia, 18. Jahrhundert

Testamentsmappe von Franz I. Stephan

Seite aus dem Testament von Franz I. Stephan

Der eingeheiratete Franz I. Stephan bewies finanzielles Geschick und befreite die Habsburger zumindest zeitweilig von ihren chronischen Geldnöten.

Was Wir Uns nun vorerwähntermaßen zur freyen Disposition vorbehalten, solches widmen und bestimmen Wir hiemit zur besseren Versorgung und standesmäßigem Unterhalt Unserer Kinder und Abstammung. (...) Und gleichwie Wir aus diesem Fonds die Versorgung Unserer Familie übernehmen: also solle Sie künftig dem Staat nicht weiter zur Last fallen, als was sonsten wegen des Brautschatzes und der Ausstaffierung bei Unserem Haus gewöhnlich ist.

Testament Franz I. Stephan

Ducreux: Witwenporträt der Kaiserin Maria Theresia, 18. Jahrhundert

Testamentsmappe von Franz I. Stephan

Seite aus dem Testament von Franz I. Stephan

Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts waren Staatsvermögen und privates Vermögen der Habsburger nicht voneinander getrennt. Als erster Privateigentümer gilt der eingeheiratete Franz I. Stephan, der durch sein wirtschaftliches und finanzielles Geschick ein großes Vermögen anhäufen konnte. Gewinne erwirtschafteten vor allem seine landwirtschaftlichen Güter etwa in Ungarn (heutige Slowakei), auf denen Obst und Wein angebaut, Viehzucht betrieben und Bier gebraut wurde. Zweites wirtschaftliches Standbein waren seine Manufakturen, in denen beispielsweise Baumwolle verarbeitet wurde. Bei seinem Tod verfügte er über ein privates Vermögen von rund 18 Millionen Gulden, das er seiner Gattin Maria Theresia und seinem Sohn Joseph II. vermachte. Diese scheffelten das Geld nicht in die eigene Tasche, sondern sanierten den Staatshaushalt, welcher stets 'im Minus' war.

Mit einem Teil des Erbes gründeten sie auch eine 'Familienkasse', welche Franz II./I. dann in den sogenannten Familienversorgungsfonds umwandelte. In dieser 'Familienkasse' sammelten die Habsburger fortan ihr privates Vermögen. Die Gründungsurkunde ließ freilich einigen Interpretationsspielraum zu, wofür die Gelder tatsächlich verwendet werden sollten.

Obwohl damit Staats- und Familieneigentum getrennt waren, lag die kaiserliche Familie den Menschen der habsburgischen Länder weiterhin 'auf der Tasche' – der Fonds diente lediglich zur "besseren" Ausstattung.Obwohl damit Staats- und Familieneigentum getrennt waren, lag die kaiserliche Familie den Menschen der habsburgischen Länder weiterhin 'auf der Tasche' – der Fonds diente lediglich zur "besseren" Ausstattung.

Christina Linsboth