Ein Vermögen verliert seine BesitzerInnen – Habsburgervermögen nach 1918

„Gutachten über die Verwendung des Schlosses Schönbrunn“ von Hans Tietze, 1919

Was tun mit dem ganzen Vermögen der Habsburger, wenn plötzlich die Monarchie abgeschafft und stattdessen die Republik ausgerufen wird?

„Gutachten über die Verwendung des Schlosses Schönbrunn“ von Hans Tietze, 1919

Das Vermögen der Habsburger beschäftigte Österreich auch nach dem Ende der Monarchie. 1919 wurde ein eigenes Habsburgergesetz erlassen, das ein Jahr darauf in den Verfassungsrang erhoben wurde. Darin wurde geregelt, welche Teile des Habsburgervermögens an den neuen Staat fallen sollten.

Letztlich war dieses Gesetz dem Verhalten von Karl geschuldet, der seine Verzichtserklärung wiederrufen hatte, sobald er die Schweizer Grenze überschritten hatte. Daraufhin brauchte die Republik gesetzliche Handhabe.

Zum staatlichen Eigentum gehörten das "gebundene" und das "hofärarische Vermögen", das beachtliche private Vermögen blieb weiterhin in den Händen der Familie Habsburg. Ausgenommen davon waren zum Beispiel die Hofbibliothek (die heutige Nationalbibliothek) und die Albertina. Zum gebundenen Vermögen zählten jenes, das der Familie als Herrscherhaus zur Verfügung stand sowie der Familienversorgungsfonds.

Der "Ständestaat" (1933/34–1938) überließ den eingezogenen Besitz wieder den Habsburgern, die Nationalsozialisten machten dies kurz nach dem "Anschluss" wieder rückgängig. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die während des "Ständestaates" und Nationalsozialismus erlassenen Gesetze für nichtig erklärt – eine Bestimmung, die auch in den Staatsvertrag übernommen wurde.

Einige Mitglieder der Familie Habsburg bestehen seit dem Ende der Monarchie auf der Rückgabe des "gebundenen Vermögens" und gingen mit ihrem Anliegen vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof und die Europäische Menschenrechtskommission. Dabei verstehen sie das "gebundene Vermögen" als ihr privates Eigentum.

Zuletzt wurde die Frage des Habsburgervermögens mit den Gesetzen zur Entschädigung von Vermögensverlusten während der NS-Zeit verbunden. Diese besagen, dass Opfer des Nationalsozialismus enteignetes Vermögen zurückverlangen können. Darauf beziehen sich auch einzelne Mitglieder der Familie Habsburg und fordern jenes Vermögen zurück, das von den Nationalsozialisten enteignet wurde, eigentlich aber schon seit der Auflösung der Monarchie der Republik übereignet war.

Christina Linsboth