Hof

Die Grundfunktionen des Hofes bestanden in der alltäglichen Versorgung der fürstlichen Familie und der Unterstützung des Monarchen bei der Ausübung der Regierungsgeschäfte, wofür ein streng hierarchisch gegliederter Stab von Würdenträgern ("Hofchargen"), Beamten und Bediensteten, der so genannte "Hofstaat", zur Verfügung stand.

Eine weitere Funktion des Hofes war es, für ein repräsentatives Umfeld für die Abhaltung von Festen und staatspolitischen Ereignissen zu sorgen, deren Ablauf durch das Zeremoniell geregelt wurde. Die adelige Hofgesellschaft bildete dabei eine durch Zugangsbeschränkungen ("Hoffähigkeit") gekennzeichnete Öffentlichkeit, die sich durch bestimmte Umgangsformen und einen exklusiven Lebensstil abzugrenzen versuchte.