Cisleithanien – Transleithanien

Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 wurden die Länder der österreichischen Reichshälfte (Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Bukowina sowie Dalmatien) als die "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" bzw. kurz als "Cisleithanien" bezeichnet.

Im Gegensatz dazu verstand man unter "Transleithanien“ die Länder der ungarischen Krone (das historische Königreich Ungarn samt Kroatien und Slawonien sowie die Freistadt Fiume).

Wörtlich bedeuten diese inoffizellen Bezeichnungen "die Länder diesseits" bzw. "jenseits der Leitha", dem historischen Grenzfluss zwischen Österreich und Ungarn.