Seine kaiserliche Majestät geruhen zu verlautbaren … Hof und Öffentlichkeit

K. F. Gsur: Huldigungsfeier von 80.000 Wiener Schulkindern in Schönbrunn zum sechzigjährigen Regierungsjubiläum Kaiser Franz Josephs am 21. Mai 1908

Unterm Weihnachtsbaum in Wallsee, Zeitungsillustration, 1916

Zygmunt Ajdukiewicz: Lemberg: Der Kaiser nimmt ein Gesuch entgegen, Zeichnung, 1898

Theo Zasche: Der Kaiser an seinem Arbeitstische, Zeichnung, 1898

Artur Halmi: Franz Joseph in einem Budapester Findelhaus, Zeichnung, 1898

Durch die Aufklärung und die Französische Revolution begannen überall die Throne der Monarchen zu wanken. Auch die Habsburger wurden seit Joseph II. der religiösen Erhöhung ihrer Person entkleidet. Das absolutistische Prinzip des allmächtigen, nur gegenüber Gott verantwortlichen Herrschers wandelte sich zum Ideal des "ersten Dieners des Staates".

K. F. Gsur: Huldigungsfeier von 80.000 Wiener Schulkindern in Schönbrunn zum sechzigjährigen Regierungsjubiläum Kaiser Franz Josephs am 21. Mai 1908

Unterm Weihnachtsbaum in Wallsee, Zeitungsillustration, 1916

Zygmunt Ajdukiewicz: Lemberg: Der Kaiser nimmt ein Gesuch entgegen, Zeichnung, 1898

Theo Zasche: Der Kaiser an seinem Arbeitstische, Zeichnung, 1898

Artur Halmi: Franz Joseph in einem Budapester Findelhaus, Zeichnung, 1898

Im 19. Jahrhundert trat  an die Stelle des Gottesgnadentums nun in abgewandelter Form das auf Tradition und Herkunft aufbauende Prinzip der Legitimität, die den Anspruch auf das kaiserliche Amt gleichsam für im Haus Habsburg erblich erklärte. Harmonie und Ordnung in der Familie und bei Hofe wurden als Symbol für ein geordnetes Staatswesen unter einem rechtschaffenen Monarchen propagiert. Joseph II., Franz II./I. und Franz Joseph zelebrierten als Bürgerkaiser demonstrative Volksnähe, standen aber vor dem Spagat, den Nimbus der Unnahbarkeit der kaiserlichen Majestät zu wahren und dennoch ihre nur auf das Wohl des Volkes ausgerichtete Existenz zu bekunden.

Daher musste das Bild des kaiserlichen Hauses in goldenes Licht getaucht und nach einer ausgeklügelten Regie unters Volk gebracht werden. Kritik war nicht erwünscht, und um wenig schmeichelhafte Blicke auf menschliche Schwächen der allerhöchsten Herrschaften zu verhindern, lebte der Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Hof sollte daher nicht Gegenstand öffentlicher Debatten sein, Diskretion nach Außen war das höchste Gebot. Es galt sich aus der Tagespolitik fernzuhalten.

Dies war auch gesetzlich geregelt: So waren die Gebäude der Hofverwaltung aus dem Verband der jeweiligen Ortsgemeinde ausgenommen, die lokale Polizei hatte kein Durchgriffsrecht im Bereich des Hofes. Skandale wurden intern bereinigt, nichts sollte den makellosen Ruf des Hofes trüben. Selbst bei gröberen Fällen von Korruption und Diebstahl folgte keine Anzeige oder strafrechtliche Verfolgung.

Der Hof musste auch keine Rechenschaft über finanzielle oder politische Belange gegenüber der Regierung ablegen. Der einzige Berührungspunkt mit staatlichen Stellen war das Außenministerium, das zugleich als Ministerium des kaiserlichen Hauses fungierte und für offizielle Verlautbarungen zuständig war.

Die Presse wurde traditionell mit Pressekommuniqués abgespeist, die vom Hof diktiert wurden. Zeitungsberichte über den Hof und seine Angehörigen mussten äußerst vorsichtig verfasst werden, Kritik war nur zwischen den Zeilen möglich. Dennoch wurden Indiskretionen an die Presse in der Spätzeit der Epoche Franz Josephs ein zunehmendes Problem. Der Hof versuchte zu Skandalberichten eisern zu schweigen. Wenn diese nicht mehr zu ignorieren waren, so beendete Franz Joseph durch ein "allerhöchstes Handschreiben", in dem er die Hofstellen in Schutz und alle Verantwortung auf sich nahm, die Diskussion: Denn Kritik am alten Kaiser war ein absolutes Tabu.

Martin Mutschlechner