High Society – Wie Bürgerrecht und sozialer Status zusammenhingen

Siegel des Bürgers Simon Pötel, 1447

Bevölkerung Wiens 1420

Der Besitz von Vermögen, das Bürgerrecht und der Zugang zu politischen Ämtern hingen eng zusammen. Zur bürgerlichen Oberschicht einer Stadt zählte nur ein Bruchteil der EinwohnerInnen.

Siegel des Bürgers Simon Pötel, 1447

Bevölkerung Wiens 1420

Das Bürgerrecht zu besitzen, bedeutete, der städtischen Oberschicht anzugehören. Damit verbunden war die aktive wie passive Teilhabe am politischen Geschehen. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Bürgerrechts wurden in den Städten unterschiedlich definiert: In Linz beispielsweise erhielten es lediglich Handelsleute, während Handwerker nur als Inwohner zählten. Als Inwohner oder als 'fremd' galten alle, die kein Bürgerrecht besaßen. Das waren Angestellte der Verwaltung genauso wie LohnarbeiterInnen, DienstbotInnen, Lehrlinge und Gesellen. In mittelalterlichen Dimensionen gedacht war Wien mit seinen rund 20.000 BewohnerInnen eine Großstadt.

Ausschlaggebend für den Erhalt des Bürgerrechts war ein mehr oder weniger großes Vermögen. Weitere Kriterien stellten die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine eheliche Geburt, die persönliche Freiheit und vielerorts auch die (Aussicht auf) Ehe dar. Bürgerrechte wurden entweder gekauft oder verliehen, nur Bürgersöhne waren von der Gebühr befreit. Aber auch das Bürgerrecht machte noch nicht 'gleich'. Zugang zu den politischen Ämtern einer Stadt hatten nur die Wohlhabendsten, da ihre Ausübung meist gering oder gar nicht bezahlt, aber mit einigem Zeitaufwand verbunden war. Frauen waren in der Regel von städtischen Ämtern ausgeschlossen.

Eine Sonderstellung nahmen die Hofbediensteten und Universitätsangehörigen wie die Adeligen und Kleriker ein. Während das Hofpersonal von den städtischen Steuern befreit war, unterstanden die Universitätsangehörigen sogar einer eigenen Gerichtsbarkeit.

Christina Linsboth