Bauern gegen Grundherren – Die bäuerliche Bevölkerung beim Aufstand

Aufständische Bauern mit Bundschuhfahne, Holzschnitt aus dem Trostspiegel, 1539

Die habsburgischen Territorien wurden im Spätmittelalter von zahlreichen Bauernaufständen erfasst. Die Aufständischen wehrten sich gegen die drückende Steuerlast und Eingriffe der Obrigkeiten.

Aufständische Bauern mit Bundschuhfahne, Holzschnitt aus dem Trostspiegel, 1539

Im Spätmittelalter nahmen Aufstände der bäuerlichen Bevölkerung gegen die Obrigkeiten zu. Während es im 14. Jahrhundert nur zu vier Erhebungen im Deutschen Reich kam, waren es in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts bereits 15 und in der zweiten Jahrhunderthälfte schon 25. In den Jahren zwischen 1500 und 1525 fanden gar 18 Aufstände statt. Die meisten der Auseinandersetzungen entstanden, weil die bäuerliche Bevölkerung gegen neue Steuern oder deren rigide Einhebung, gegen Robotleistungen und herrschaftliche Eingriffe in die Gemeindeverwaltung protestierte.

Die ersten bäuerlichen Erhebungen, die habsburgische Territorien erfassten, waren die sogenannten Appenzellerkriege. Bereits Mitte des 14. Jahrhunderts wandte sich die bäuerliche Bevölkerung gegen ihren Grundherrn, den Abt des Benediktinerklosers St. Gallen, der seine Rechte ausbauen wollte. Dem bewaffneten Konflikt gegen die Truppen von Friedrich IV. schlossen sich auch Teile der Vorarlberger Bevölkerung an. Nach Beendigung des Krieges setzten die Obrigkeiten auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den bäuerlichen UntertanInnen.

Auch in Salzburg, wo drückende ökonomische Verhältnisse herrschten, wandten sich die UntertanInnen gegen eine exorbitant hohe Weihesteuer (eine Steuer zum Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs) und brachten ihre Klagen vor den Landtag.

Eine besonders weitreichende Erhebung fand 1515 in Krain statt, wo bäuerliche UntertanInnen nach zahlreichen Klagen den gewalttätigen Pfandherrn töteten. Von Gottschee ausgehend fanden die Aufständischen immer mehr Anhänger in Krain, der Untersteiermark und Kärnten. Als Maximilian I. den Zusammenschluss nach der Anhörung – die Klagen reichten von zu vielen bzw. zu hohen Abgaben bis hin zu Missständen in der Gerichtsbarkeit – verbot, bewaffneten sich die UntertanInnen und besetzten Burgen. Nach der blutigen Niederschlagung des Aufstandes änderten sich die angeprangerten Verhältnisse nicht. Viele Beteiligte mussten stattdessen eine Strafsteuer zahlen, wurden hingerichtet oder ihre Höfe abgebrannt.

Christina Linsboth